Teilsperrung
Bitte beachten Sie diese Nachricht zur Teilsperrung des Kreisverkehrs in Westhofen
Bitte beachten Sie diese Nachricht zur Teilsperrung des Kreisverkehrs in Westhofen
Nach Mitteilung des Landesbetriebes Mobilität in Worms muss der Kreisel in Westhofen vom 29.03. bis 01.04.2021 aufgrund von Restarbeiten erneut gesperrt werden.
Es kommt daher im oben genannten Zeitraum zu Verkehrsbehinderungen.
Während der Bauzeit ist die L 386 (Richtung Gundersheim und Osthofen) befahrbar. Die
L 425 (Richtung Worms-Abenheim und Dittelsheim-Heßloch) und die L 442 (Richtung Gund-heim) sind für den Verkehr voll gesperrt.
Da der Busverkehr in Westhofen über die Brückenstraße umgeleitet werden muss, wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet. Ebenso wird ein absolutes Halteverbot vor dem Anwesen „Osthofener Straße 34“ (Medizinisches Versorgungszentrum) eingerichtet. Die beiden Haltestellen vor der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau und der Wormser Stra-ße (Richtung Worms-Abenheim) können in diesem Zeitraum nicht angefahren werden.
Ebenso wird für die Ohligstraße ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet.
In Absprache mit der Ortsgemeinde Westhofen wird für die Anwohner der Ohligstraße der Marktplatz zum Parken geöffnet.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt -
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar