Aktuelle Informationen zum Urlaub im Wonnegau
Aktuelle Informationen zum Urlaub im Wonnegau
Liebe Wonnegau-Gäste,
Rheinland-Pfalz liegt aktuell unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans (s. Grafik unten).
Hier haben wir zusammengefasst, welche der Maßnahmen sich besonders auf den Tourismus auswirken:
Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht
Ab 8. März dürfen sich wieder zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. In Kommunen mit einem Inzidenzwert über 100 bleibt es beim Status quo: Ein Haushalt mit einer weiteren Person - Kinder bis zu sechs Jahren werden nicht mitgerechnet.
Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen.
Beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Gottesdiensten und beim Behördengang sind medizinische Masken – also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken – Pflicht.
Touristische Übernachtungen
Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Gastronomiebetriebe, Restaurants, Cafés, Bars
Gastronomiebetriebe, Bars, Kneipen und Clubs werden geschlossen. Lieferungen und Abholungen von Speisen bleiben möglich.
Freizeiteinrichtungen | Einzelhandel
Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 für mindestens drei Tage in dem betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt darf geöffnet werden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 können diese Einrichtungen nur mit Terminbuchung und Dokumentation besucht werden. Bei einer Inzidenz über 100 bleiben sie geschlossen.
Das gilt für
* Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht.
Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen
Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Bitte erkundigen Sie sich beim Veranstalter, wenn es um Ticketrückgabe geht.
Informationen zu den Regelungen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter:
Allgemeine aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:
Tourismus-Wegweiser - Lockerungen und Einschränkungen im Überblick
Bundesministerium für Gesundheit
(Stand der Informationen 08.03.2021)